§ 1 Parteien und Vertragsgegenstand
Anbieter ist NeXFinura – Inhaber Dirk Rößiger. Kunde ist das bei der Registrierung bezeichnete Maklerbüro. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der mandantenfähigen SaaS-Anwendung BestandsCheck einschließlich der im gebuchten Tarif bezeichneten Funktionen.
§ 2 Leistungsumfang
Zum aktuellen Kernumfang gehören Benutzer- und Tenantverwaltung, Mandanten- und Vertragsverwaltung, CSV-Import, Bestandschecks, Mandantenportal mit 2FA und Recovery-Codes, E-Mail-Warteschlange, Kampagnen, Aufgaben, Exporte, Auditfunktionen sowie Archivierung und endgültige Einzel-Löschung. Konkrete Grenzen und Preise ergeben sich aus Angebot oder Bestellformular.
§ 3 Testphase und Vertragsschluss
Nach E-Mail-Bestätigung beginnt die angezeigte Testphase. Der entgeltliche Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und Vertragsstatus. Die Registrierung erfordert getrennte Bestätigungen der Vertragsdokumente.
§ 4 Vergütung
Preise und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus Angebot beziehungsweise Bestellformular. Aufgrund § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zahlungs- und Rechnungsdaten werden entsprechend gesetzlichen Pflichten gespeichert.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung durch die vereinbarte Anzahl berechtigter Benutzer. Unterlizenzen, Weiterverkauf, Reverse Engineering und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt für rechtmäßige Datenverarbeitung, sichere Endgeräte, aktuelle Kontaktdaten, geeignete Benutzerrechte, Schutz von 2FA- und Recovery-Mitteln sowie die fachliche Prüfung von Ergebnissen. Er meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich.
§ 8 Betrieb, Wartung und Support
Der Anbieter betreibt die Anwendung nach dem vereinbarten technischen Standard und darf Wartungen, Sicherheitsupdates und erforderliche Änderungen vornehmen. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Datenschutz
Für personenbezogene Auftragsdaten gilt der AV-Vertrag einschließlich TOM. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für Endkundendaten; NeXFinura verarbeitet diese Daten weisungsgebunden.
§ 10 Datenrückgabe und Vertragsende
Vor Vertragsende kann der Kunde verfügbare Exportfunktionen nutzen. Nach Ende werden Auftragsdaten gemäß AV-Vertrag zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Sicherungen werden im regulären Zyklus überschrieben.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regeln mit den im B2B-Verkehr zulässigen Beschränkungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftung und zwingende Datenschutzhaftung bleibt unberührt.
§ 12 Rechte und Schlussbestimmungen
Rechte an Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben beim Anbieter; Rechte an Kundendaten beim Kunden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann oder gleichgestellt, ist Chemnitz Gerichtsstand.